Televolt
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen
für Televolt CRM, WordPress-Plugins, Softwarelizenzen, Updates und ergänzende Leistungen
Stand: 5. August 2026 | Dokumentversion 1.0
Anbieter und Kontakt
Televolt
Goebenstr. 7
44629 Herne
Deutschland
E-Mail: info@televolt.de
Telefon: 0151 14462434
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Televolt (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung von Software, insbesondere Televolt CRM und WordPress-Plugins, über Lizenzschlüssel, Updates, Support, Installation, Einrichtung, Anpassung, Schulung und sonstige digitale Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestellprozess.
(3) Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und das bei Vertragsschluss angezeigte Angebot gehen diesen AGB im Kollisionsfall vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Vertragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot oder Bestellprozess bezeichnete Edition der Software einschließlich der dort genannten Module, Nutzer-, Domain- oder Installationsgrenzen sowie gegebenenfalls Update- und Supportleistungen.
(2) Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss bereitgestellte Leistungsbeschreibung, Systemanforderungen und Lizenzübersicht. Produktabbildungen, Demo-Daten und Beispielkonfigurationen dienen der Veranschaulichung, sofern sie nicht ausdrücklich als geschuldete Beschaffenheit vereinbart sind.
(3) Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere Hosting, Domain, WordPress, Drittanbieter-Lizenzen, E-Mail-Zustellung, Datenmigration, individuelle Programmierung, rechtliche oder steuerliche Beratung sowie die dauerhafte Kompatibilität mit jeder zukünftigen Version von WordPress, PHP, Themes, Page-Buildern oder Drittanbieter-Plugins.
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung von Produkten im Online-Shop ist grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt durch Betätigung der eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
(2) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich elektronisch. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt, die Rechnung oder Auftragsbestätigung übersendet oder die Software bzw. den Lizenzschlüssel bereitstellt – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(3) Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung mit den im Shop bereitgestellten Korrekturmitteln berichtigt werden. Vertragssprache ist Deutsch. Ob und wie der Vertragstext gespeichert und dem Kunden zugänglich gemacht wird, richtet sich nach den Angaben im Bestellprozess.
(4) Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots innerhalb der dort genannten Bindungsfrist zustande.
§ 4 Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies eindeutig gekennzeichnet ist.
(2) Einmalentgelte sind mit Vertragsschluss fällig. Wiederkehrende Entgelte sind jeweils zu Beginn des vereinbarten Abrechnungszeitraums fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten und etwaige Zahlungsdienstleister werden im Bestellprozess angezeigt.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Bei wiederkehrenden Entgelten erhält der Kunde nach einem fehlgeschlagenen Zahlungsversuch zunächst eine siebentägige Kulanzfrist. Bleibt die Zahlung aus, darf der Anbieter die Lizenz und laufende Update-, Cloud- oder Supportleistungen nach der ersten Mahnung vorübergehend sperren. Die offene Forderung bleibt bestehen. Nach Zahlungseingang kann derselbe Lizenzschlüssel wieder aktiviert werden.
(4) Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen, die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale sowie weitere nachweisbare Verzugsschäden verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Kosten werden nicht mehrfach allein wegen mehrerer Mahnstufen berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Bereitstellung, Installation und Mitwirkung
(1) Digitale Inhalte werden über einen Download, ein Kundenkonto, per E-Mail oder durch Freischaltung eines Lizenzschlüssels bereitgestellt. Der genaue Zeitpunkt ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, installiert der Kunde die Software selbst. Der Kunde ist verantwortlich für eine kompatible, gesicherte und rechtmäßig betriebene WordPress-/Serverumgebung sowie für vollständige Backups vor Installation, Update, Import oder Änderung.
(3) Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Testdaten rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sollen nur über einen vereinbarten sicheren Übertragungsweg bereitgestellt und nach Abschluss geändert werden.
(4) Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand darf nur nach vorheriger Mitteilung und auf Grundlage der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
§ 6 Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen
(1) Laufzeit, Abrechnungsperiode und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine abweichende Angabe, läuft ein monatliches Abonnement auf unbestimmte Zeit und kann zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Bei vereinbarter Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur in dem gesetzlich zulässigen und im Angebot transparent ausgewiesenen Umfang. Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Kündigungsrechte und Anforderungen an Kündigungsmöglichkeiten im elektronischen Geschäftsverkehr.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können mindestens in Textform an info@televolt.de erklärt werden; soweit gesetzlich erforderlich, wird zusätzlich eine elektronische Kündigungsfunktion bereitgestellt.
(4) Das Ende eines Update- oder Supportabonnements beendet eine bereits wirksam eingeräumte unbefristete Nutzungslizenz nicht, sofern im Angebot keine zeitlich befristete Lizenz vereinbart wurde. Nach Vertragsende entfallen jedoch künftige Updates, Support und abonnementsgebundene Online-Funktionen.
§ 7 Updates, Änderungen und Drittanbieter-Abhängigkeiten
(1) Umfang und Dauer von Updates ergeben sich aus dem Angebot. Sicherheits- und Fehlerkorrekturen können Funktionen technisch anpassen, soweit die vertragsgemäße Nutzbarkeit erhalten bleibt und gesetzliche Anforderungen beachtet werden.
(2) Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte erfüllt der Anbieter die gesetzlichen Aktualisierungspflichten. Der Kunde wird über erforderliche Aktualisierungen informiert. Unterlässt der Kunde eine bereitgestellte Aktualisierung trotz ordnungsgemäßer Information, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei Unternehmern schuldet der Anbieter Updates nur im vereinbarten Zeitraum. Anpassungen an nicht mehr unterstützte Drittsoftware oder kundenseitig veränderte Systeme sind nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Schnittstellen und Dienste Dritter, etwa Zahlungs-, E-Mail-, KI-, Messenger- oder Provider-Dienste, können eigene Verträge, Gebühren und Datenschutzpflichten erfordern. Für deren Verfügbarkeit oder Änderungen steht der Anbieter nur ein, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 8 Support und Reaktionszeiten
(1) Support ist nur geschuldet, wenn und soweit er im gebuchten Produkt enthalten oder separat vereinbart ist. Supportzeiten, Kommunikationskanäle und gegebenenfalls Reaktionsziele ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Reaktionszeiten sind keine Wiederherstellungs- oder Lösungsfristen, sofern nicht ausdrücklich als solche vereinbart. Nicht umfasst sind Schulungen, neue Funktionen, Datenbereinigung sowie Fehler, die durch Fremdsoftware, unsichere Konfigurationen oder nicht freigegebene Änderungen verursacht wurden.
§ 9 Mängelrechte und Verfügbarkeit
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln und Nichtbereitstellung digitaler Produkte, insbesondere die gesetzlichen Regelungen über digitale Produkte. Zwingende Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(2) Gegenüber Unternehmern ist der Kunde verpflichtet, die Software nach Bereitstellung unverzüglich im zumutbaren Umfang zu prüfen und nachvollziehbare Mängel mit Systeminformationen und Fehlerschritten anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
(3) Bei berechtigten Mängeln erhält der Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter kann den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Update, Workaround oder Ersatzbereitstellung beheben, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nur bei ausdrücklich vereinbarten Online-Diensten und nur nach Maßgabe eines Service-Level-Agreements geschuldet. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und nicht vom Anbieter beherrschbare Störungen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Der Kunde bleibt für eine angemessene, aktuelle und überprüfte Datensicherung verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust wird – außer in den Fällen des Absatzes 1 – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der Anbieter im Rahmen von Hosting, Support, Wartung oder Fernzugriff personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung erforderlichenfalls einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Nutzung der Software, insbesondere Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Berechtigungskonzepte, Löschfristen und den rechtmäßigen Einsatz von Kommunikations- oder KI-Funktionen, verantwortlich, soweit diese Pflichten seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.
§ 12 Sperrung und Schutzmaßnahmen
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, unberechtigte Weitergabe von Lizenzschlüsseln, Angriffe oder erhebliche Sicherheitsrisiken darf der Anbieter betroffene Online- oder Lizenzdienste vorübergehend sperren, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich und verhältnismäßig ist.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden grundsätzlich vorab oder, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, unverzüglich danach und ermöglicht eine Klärung. Gesetzliche Mängel- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist [nicht bereit und nicht verpflichtet / bereit], an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Vor Veröffentlichung ist eine der beiden Varianten verbindlich auszuwählen und die Angabe mit den tatsächlichen gesetzlichen Pflichten abzugleichen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B – Lizenzbestimmungen für Televolt Software
§ 1 Gegenstand der Lizenz
(1) Die Lizenzbestimmungen regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software, Dokumentation, Updates und sonstigen geschützten Bestandteile.
(2) Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Sämtliche nicht ausdrücklich eingeräumten Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Open-Source- und Drittanbieter-Komponenten unterliegen vorrangig ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Hinweise und Lizenztexte sind zu beachten und dürfen nicht entfernt werden, soweit deren Lizenz dies verlangt.
§ 2 Umfang des Nutzungsrechts
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Umfang der gebuchten Edition. Zeitliche Dauer, Anzahl zulässiger Websites, Domains, Installationen, Mandanten und Nutzer ergeben sich aus dem Angebot und dem Kundenkonto.
(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes steht, gilt eine Lizenz für eine produktive WordPress-Installation auf einer registrierten Domain. Eine zusätzliche lokale Entwicklungs- oder Staging-Installation ist zulässig, wenn sie nicht öffentlich produktiv genutzt wird und derselben lizenzierten Website dient.
(3) Eine unbefristete Lizenz erlaubt die dauerhafte Nutzung der zuletzt rechtmäßig bereitgestellten Version. Eine Abonnementlizenz darf nur während der bezahlten Vertragslaufzeit genutzt werden. Updates, Support und Online-Dienste bestehen nur für den jeweils vereinbarten Zeitraum.
(4) Agentur-, Mehrfach-, Enterprise-, Demo- und White-Label-Rechte bestehen ausschließlich, wenn sie ausdrücklich bestellt und in der Lizenzübersicht ausgewiesen sind.
§ 3 Zulässige Nutzung
Der Kunde darf die Software im vereinbarten Umfang installieren, ausführen und konfigurieren sowie Sicherungskopien erstellen, soweit diese zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich sind. Er darf eigene Geschäfts- und Kundendaten verarbeiten und berechtigten Beschäftigten oder Auftragnehmern Zugriff gewähren, sofern diese die Lizenzbedingungen einhalten und die Nutzung innerhalb der Lizenzgrenzen erfolgt.
§ 4 Unzulässige Nutzung
Ohne ausdrückliche Lizenz oder gesetzliche Erlaubnis ist es insbesondere unzulässig:
die Software, Lizenzschlüssel oder Zugangsdaten an Dritte zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen oder weiterzugeben;
die Software auf mehr Domains, Installationen, Mandanten oder für mehr Nutzer einzusetzen als lizenziert;
Schutz-, Lizenzprüfungs-, Signatur-, Update- oder Zugriffskontrollen zu umgehen, zu manipulieren oder zu entfernen;
die Software oder wesentliche Teile als eigenes Produkt, Software-as-a-Service oder White-Label-Angebot zu vertreiben, sofern keine entsprechende Reseller-, SaaS- oder White-Label-Lizenz besteht;
Urheber-, Marken-, Versions- oder Rechtehinweise zu entfernen, soweit dies nicht durch eine ausdrücklich gebuchte White-Label-Funktion erlaubt ist;
Quellcode oder Strukturen über das gesetzlich zwingend erlaubte Maß hinaus zurückzuentwickeln; zwingende Rechte, insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt;
die Software rechtswidrig, zur Verletzung von Rechten Dritter oder zur Verarbeitung unrechtmäßig erlangter Daten zu verwenden.
§ 5 Anpassungen, Quellcode und Weiterentwicklung
(1) Soweit der Kunde Zugriff auf PHP-, JavaScript-, CSS- oder sonstigen Quellcode erhält, darf er diesen für die eigene vertragsgemäße Nutzung anpassen. Anpassungen erfolgen auf eigenes Risiko und können Updatefähigkeit, Sicherheit und Support beeinträchtigen.
(2) Durch Anpassungen erwirbt der Kunde keine Rechte an den unveränderten Bestandteilen der Software. Eine Weitergabe veränderter oder unveränderter Fassungen bedarf einer ausdrücklichen Vertriebslizenz, soweit sie nicht durch zwingendes Recht oder eine einschlägige Open-Source-Lizenz erlaubt ist.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, kundenspezifische Änderungen in Standardupdates zu übernehmen oder nach Updates wiederherzustellen, sofern dies nicht gesondert vereinbart wurde.
§ 6 Lizenzschlüssel und Aktivierung
(1) Lizenzschlüssel sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für die lizenzierte Nutzung eingesetzt werden. Der Kunde schützt sie vor unbefugtem Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich über vermuteten Missbrauch.
(2) Zur Aktivierung und Prüfung dürfen technisch erforderliche Lizenzdaten wie Lizenzkennung, Produktversion, Domain, Installationskennung, Aktivierungsstatus und Zeitstempel verarbeitet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Domainwechsel und Deaktivierungen sind im Rahmen des gebuchten Produkts zulässig. Der Anbieter darf angemessene technische Maßnahmen gegen missbräuchliche Mehrfachaktivierung einsetzen, ohne die vertragsgemäße Nutzung unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
§ 7 Übertragung der Lizenz
(1) Eine dauerhafte Übertragung einer unbefristeten Lizenz an einen Dritten ist nur als Ganzes zulässig, soweit gesetzlich vorgesehen. Der bisherige Lizenznehmer muss sämtliche eigenen Kopien und Aktivierungen beenden und darf die Software nicht weiter nutzen.
(2) Zeitlich befristete, abonnementsgebundene, Demo-, Test-, NFR-, Agentur- oder personenbezogene Lizenzen sind nicht übertragbar, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht.
(3) Der Anbieter darf für die technische Umschreibung einen geeigneten Nachweis verlangen. Zwingende gesetzliche Erschöpfungsgrundsätze bleiben unberührt.
§ 8 Demo- und Testlizenzen
(1) Demo- und Testlizenzen dürfen ausschließlich zu Evaluations-, Präsentations- oder Schulungszwecken im angegebenen Zeitraum genutzt werden. Eine produktive Nutzung oder Verarbeitung realer, nicht anonymisierter Kundendaten ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich freigegeben wurde.
(2) Demo-Systeme dürfen Testdaten enthalten und können regelmäßig zurückgesetzt werden. Verfügbarkeit, Datenerhalt und Support werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 9 Lizenzverstöße
(1) Bei einem erheblichen Lizenzverstoß kann der Anbieter nach erfolgloser Abmahnung und angemessener Frist zur Abhilfe die betroffene Lizenz außerordentlich kündigen oder sperren. Eine vorherige Frist ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder wegen eines besonders schweren Verstoßes unzumutbar ist.
(2) Der Kunde hat die rechtswidrige Nutzung zu beenden und unzulässige Kopien zu löschen. Gesetzliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(3) Eine pauschale Vertragsstrafe wird durch diese Lizenzbestimmungen nicht festgelegt. Eine solche Regelung sollte – falls geschäftlich gewünscht – ausschließlich nach individueller anwaltlicher Gestaltung und getrennt für Unternehmerverträge verwendet werden.
§ 10 Beendigung der Nutzungsrechte
(1) Bei Beendigung einer zeitlich befristeten Lizenz endet das Nutzungsrecht. Der Kunde muss die weitere produktive Nutzung einstellen und lokale Kopien löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Bei Beendigung eines bloßen Update- oder Supportvertrags bleibt eine separat erworbene unbefristete Lizenz nach Maßgabe von Teil A § 6 Abs. 4 bestehen.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende in einem verfügbaren Format zu exportieren, sofern ein Export technisch angeboten wird. Gesetzliche Herausgabe- und Datenzugangsrechte bleiben unberührt.
Teil C – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Dieser Teil ist nur zu verwenden, wenn Televolt Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließt. Die Belehrung muss vor Vertragsschluss korrekt in den Bestellprozess eingebunden und dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Televolt, Goebenstr. 7, 44629 Herne, Deutschland, E-Mail: info@televolt.de, Telefon: 0151 14462434) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu Ihrer Widerrufserklärung bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Erlöschen bei digitalen Inhalten
Bei einem Vertrag über nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, Sie bestätigt haben, dass Sie dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Televolt, Goebenstr. 7, 44629 Herne, Deutschland
E-Mail: info@televolt.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) / die Bereitstellung der folgenden digitalen Inhalte (*):
________________________________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________
Datum: ____________________ Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
1. Pflichtbestätigung zu AGB und Lizenz
„Ich habe die AGB, die Lizenzbestimmungen und – soweit anwendbar – die Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiere sie.“
2. Sofortiger Beginn bei digitalen Inhalten
„Ich stimme ausdrücklich zu, dass Televolt vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mit Beginn der Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht für die digitalen Inhalte verliere.“
3. Vorzeitiger Leistungsbeginn bei Dienstleistungen
„Ich verlange ausdrücklich, dass Televolt vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt und ich bei einem vorherigen Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schulden kann.“
4. Technische Umsetzung
AGB, Lizenzbestimmungen und Widerrufsbelehrung vor Bestellung verlinken und anschließend zusammen mit der Vertragsbestätigung per E-Mail oder PDF bereitstellen.
Einwilligungen separat protokollieren: Wortlaut, Datum/Uhrzeit, Bestellnummer und Dokumentversion.
Bestellschaltfläche eindeutig zahlungspflichtig beschriften, z. B. „Zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“.
Für Verbraucherverträge eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion und – bei Dauerschuldverhältnissen – gegebenenfalls eine Kündigungsfunktion bereitstellen.
Produktseite muss Edition, Preis, Abrechnungsperiode, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Installations-/Domainlimits, Updatezeitraum, Support und wesentliche Systemanforderungen eindeutig nennen.
Redaktionelle Prüfliste vor Veröffentlichung
Rechtsform und vollständigen Namen des Vertragspartners ergänzen.
Inhaber/Geschäftsführer sowie Registerdaten und Umsatzsteuer-ID ergänzen, sofern vorhanden.
Entscheiden: Verkauf ausschließlich an Unternehmer oder zusätzlich an Verbraucher.
Lizenzmodell je Edition festlegen: einmalig/unbefristet oder monatlich/jährlich; Anzahl Domains, Installationen, Nutzer und Mandanten.
Umfang und Laufzeit von Updates, Support, Hosting, KI- und Drittanbieter-Funktionen konkretisieren.
Regel zur Verbraucherstreitbeilegung auswählen und Datenschutzerklärung/Impressum abgleichen.
Checkout, Vertragsbestätigung, Widerrufs- und Kündigungsfunktionen technisch prüfen.
AGB und Lizenzbestimmungen vor Livegang durch eine im IT-/Vertragsrecht qualifizierte Rechtsberatung prüfen lassen.
Rechtsgrundlagen und Bearbeitungsstand
Berücksichtigt wurden insbesondere die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu AGB, Fernabsatz, Widerruf und Verbraucherverträgen über digitale Produkte sowie die Anbieterkennzeichnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz. Maßgeblich ist stets die bei Vertragsschluss geltende Rechtslage. Quellenzugriff: 5. August 2026.
BGB § 355 – Widerrufsrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
BGB § 356 – Erlöschen bei digitalen Inhalten: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
BGB § 312g – Widerrufsrecht im Fernabsatz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html
BGB – Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff.): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
EGBGB Art. 246a § 1 – Informationspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html
DDG § 5 – Allgemeine Informationspflichten: https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html
Stand: 5. August 2026